
Entscheidung e.V. hat ein Gesicht.
Wir sind die Fachanwälte, die den Vorstand von Entscheidung e.V. bilden.

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Joachim Mohr
Fachanwalt für Familienrecht
Gießen
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Martina Lesse
Fachanwältin für Familienrecht
Kassel
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Erwin Hellwig
Fachanwalt für Familienrecht
Kassel
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Dagmar Werner
Fachanwältin für Familienrecht
Frankfurt
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§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen EntScheidung mit dem Zusatz z e. V. nach Eintragung
und hat seinen Sitz in Gießen.
§2 Zweck
Der Verein hat den Zweck, Betroffenen vor oder nach einer Trennung Informationen
und Hilfe bei allen persönlichen und rechtlichen Folgen zu geben und damit bei
der Bewältigung der Situation zu helfen.
Die Erfüllung dieser Ziel- und Zwecksetzung erfolgt durch
- Unterhalten einer Homepage.
- Verfassung von Informationsmaterial und Aufklärung der Betroffenen.
- Kontaktpflege mit entsprechenden Organisationen, Verbänden und Vereinen.
- Regionale Vorträge.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht eigene wirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§3 Mitgliedschaft und Eintritt
Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Ein Anspruch auf
Aufnahme besteht nicht.
Über die Aufnahme eines Beitrittswilligen in den Verein entscheidet die
Mitgliederversammlung der ordentlichen Mitglieder einstimmig.
§4 Fördermitgliedschaft
Fördermitglied des Vereines kann jede natürliche oder juristische Person werden,
die sich den Zielen und Zwecken des Vereines verbunden fühlt. Jedes Fördermitglied
kann seine Mitgliedschaft zum Ende eines jeden Monats schriftlich kündigen.
§5 Mitgliedschaft, Verlust
Die ordentliche Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.
Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand.
Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der
anwesenden Mitglieder.
§6 Beiträge und sonstige Pflichten
Über die Höhe und Fälligkeit der Geldbeiträge beschließt die ordentliche
Jahreshauptversammlung der Mitglieder.
§7 Organe und Einrichtungen
Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung.
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische
Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden.
§8 Mitgliederversammlung
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich
durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende
Vorsitzende, vertreten.
Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei
Jahren. Der Vorstand bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer
Vorstand gewählt ist.
§9 Mitgliederversammlung
Die in den ersten drei Monaten eines jeden Jahres stattfindende ordentliche
Mitgliederversammlung beschließt über die Beiträge, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl
des Vorstandes und über Satzungsänderungen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines
Drittels der Mitglieder einzuberufen.
Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer
Frist von einer Woche schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
§10 Niederschrift
Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter
und vom Schriftführer oder von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu
unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.
§11 Auflösung
Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck, mit einer Frist
von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit
von 3/4 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Die Versammlung beschließt auch über die Art der Liquidationen und über die Verwendung
des verbleibenden Vermögens.
§12 Sonstiges
Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Gießen einzutragen.
Gießen, den 24.05.2004
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